Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Vollmachten und Verfügungen

Ein Seniorenpaar um die 60 schaut sich gemeinsam Unterlagen an.

Im Pflegefall gut vorsorgen

Welche Vollmachten und Verfügungen gibt es? Wozu brauchen wir sie? Und woher bekommen Sie passende Formulare? Wir geben einen Überblick über die vier wichtigsten Vollmachten und Verfügungen. Bei jedem der vier Themen erfahren Sie die nötigen Infos und erhalten weiterführende Links zu Formularen.

Unser Rat an Sie: Alle Vollmachten und Verfügungen dienen dazu, gut vorbereitet zu sein, wenn Sie oder Ihre Angehörigen nicht selbst entscheiden können. Die Wünsche für einen solchen Fall sind von Mensch zu Mensch verschieden. Deshalb berät unsere Pflegeberatung Sie dabei und geht auf Ihre individuellen Fragen ein.

Wussten Sie schon, dass…

  • die Pflegeberatung der AOK Sachsen-Anhalt Sie auch zu Vollmachten und Verfügungen berät?
  • jeder Mensch am besten eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung besitzt?
  • Ihre Angehörigen nicht automatisch auch bevollmächtigt sind, für Sie zu entscheiden?

Die 4 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen

Immer wieder fragen sich Menschen, was genau die Unterschiede zwischen den einzelnen Vollmachten und Verfügungen sind. Wir geben Ihnen an dieser Stelle kurze Steckbriefe mit.

Eine etwa 40-jährige Frau sitzt in ihrem Wohnzimmer und hält Papiere und ein Tablett in der Hand.

Bankvollmacht

Mit einer Bankvollmacht erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens, Ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Zum Beispiel, wenn Sie selbst Ihre finanziellen Angelegenheiten nicht in die Hand nehmen können. Diese Vollmacht wird auch Kontovollmacht genannt, erstreckt sich aber entsprechend Ihrer Wünsche und Festlegungen nicht nur auf Konten. Auch Depots und Schließfächer können in die Vollmacht aufgenommen werden. Was die von Ihnen bevollmächtigte Person darf und woher Sie eine solche Vollmacht bekommen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Bankvollmacht.

Ein etwa 50-Jähriger umarmt seine Frau von hinten. Sie stehen im Garten und schauen in die Ferne.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Ihnen nahestehenden Menschen, für Sie zu entscheiden. Sie ist für Notsituationen gedacht, zum Beispiel bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit. Ihre bevollmächtigte Vertrauensperson darf dann für Sie entscheiden und handeln, wenn Sie es nicht können. Deshalb kann eine Vorsorgevollmacht sehr umfangreich sein und unter anderem auch eine Bankvollmacht umfassen. Welche Dinge Sie in der Vorsorgevollmacht regeln können und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht.

Ein Senior im Rollstuhl schaut aus dem Fenster. Seine Tochter legt ihm die Hände auf die Schultern.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung tritt an die Stelle der Vorsorgevollmacht, wenn keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt. Ein Gericht bestellt ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer. Sie regeln in der dazu gehörenden Verfügung, wer dafür in Frage kommt und wer nicht. Das Betreuungsgericht berücksichtigt nach Möglichkeit diese Wünsche. Weitere Infos zu dem Thema lesen Sie im Beitrag zur Betreuungsverfügung.

Ein etwa 50-jähriger Arzt steht im Krankenhausflur und führt ein Patientengespräch.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung hat ausschließlich medizinische Zwecke. Sie legen darin fest, was passieren darf und was nicht passieren soll, wenn Sie auf medizinische Behandlung angewiesen sind. Die so getroffenen Entscheidungen gelten für den Fall, dass Sie sich nicht selbst äußern können. Da die Patientenverfügung eine Handlungsanweisung für Ärztinnen und Ärzte ist, sollte sie so konkret und medizinisch korrekt formuliert sein, wie irgend möglich. Um die richtigen Worte zu finden, ist es sehr hilfreich, eine solche Verfügung mit ärztlichem Personal durchzusprechen. Fragen dazu beantworten wir im Beitrag rund um die Patientenverfügung.

Gut zu wissen

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