Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Schwangerschaftsabbruch

Frau im Gespräch mit Ärztin

Wie viel zahlt die AOK Sachsen-Anhalt bei einem Schwangerschaftsabbruch? 

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist oder nach einem Sexualdelikt erfolgt.

In welchem Rahmen übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Leistung? 

Für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen Sie in jedem Fall ein medizinisches Gutachten von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wir zahlen die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Medizinische Gründe
    Die Schwangerschaft gefährdet Ihre Gesundheit. In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch ohne Fristbegrenzung möglich.

     
  • Nach einem Sexualdelikt
    Die Schwangerschaft wurde durch eine Vergewaltigung, eine sexuelle Nötigung oder einen Kindesmissbrauch verursacht. Die Ärztin oder der Arzt muss feststellen, dass die Schwangerschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit eine kriminologische Ursache hat. Der Schwangerschaftsabbruch ist dann bis Ende der 12. Woche möglich.

     
  • Frauen ohne Einkommen
    Frauen, die kein oder ein geringes Einkommen haben, können bei der AOK Sachsen- Anhalt eine Kostenübernahme beantragen.

 

  • Frauen ohne Versicherung
    Frauen ohne gesetzliche Krankenversicherung, können ebenfalls bei der AOK Sachsen-Anhalt, die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch beantragen.

Wie erfolgt die Abrechnung? 

Sie können den Antrag auf Kostenübernahme in unserem Kundencenter stellen oder im Postfach der Onlinegeschäftsstelle einreichen. Wir benötigen dazu: Ihren letzten Einkommensnachweis, Ihren Mietvertrag, wenn Sie zur Miete wohnen. Bei Wohneigentum Ihren Darlehensvertrag, soweit vorhanden. Die Kollegeninnen und Kollegen prüfen die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch das Land und erstellen gegebenenfalls einen Berechtigungsschein. Um die Abrechnung kümmert sich das Krankenhaus oder bei ambulanter Behandlung der Arzt . Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte der AOK Sachsen-Anhalt und den Berechtigungsschein dabei haben.

Dass Sie eine Beratungsstelle aufgesucht haben, welche Sie über den Schwangerschaftsabbruch aufgeklärt hat, setzen wir bei der Anspruchsprüfung voraus. 

Wussten Sie schon, dass…

  • unsere Kolleg/innen landesweit in 44 Kundencentern für Ihre Gesundheitsfragen da sind?
  • die medizinische Hotline Ihre Fragen zum Thema Gesundheit rund um die Uhr beantwortet?
  • Sie über unsere Onlinegeschäftsstelle viele Anliegen auf digitalem Weg  klären können?

Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

  • An welche Beratungsstellen kann ich mich wenden?

    Wenn Sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch beraten lassen möchten, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden:

    • Arbeiterwohlfahrt
    • Caritas
    • Der Paritätische Wohlfahrtsverband
    • Deutsches Rotes Kreuz
    • Diakonisches Werk
    • donum vitae
    • Gesundheitsamt
    • Pro Familia

    Bei einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen oder nach einem Sexualdelikt müssen Sie sich nicht von einer Beratungsstelle aufklären lassen. Dennoch empfehlen wir, dass Sie sich auch in diesen Fällen zu einer Beratung gehen. 

  • Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?

    Grundsätzlich ist ein Abbruch nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich, d.h. wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin fest, dass Ihre Gesundheit gefährdet ist, kann der Abbruch auch nach der 14. Schwangerschaftswoche erfolgen.

  • Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?

    Der Schwangerschaftsabbruch kann bis zur 9. Schwangerschaftswoche mit Medikamenten erfolgen, die Wehen fördern und den Abbruch auslösen.

    Ab der 10. Schwangerschaftswoche kann der Abbruch nur operativ erfolgen. Unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose wird der Fötus aus der Gebärmutter abgesaugt. Kurze Zeit nach dem Eingriff können Sie wieder nach Hause gehen.

  • Ich möchte einen Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch. Zahlt die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten?

    Nein. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch werden von uns nicht übernommen.

Gut zu wissen

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