Wichtig: Haben Sie eine Vorsorgevollmacht, benötigen Sie keine Betreuungsverfügung. Die Vorsorgevollmacht ist in jedem Fall verbindlicher und auch weitgreifender. Unsere Pflegeberatung kann Sie diesbezüglich zu Ihren Fragen beraten.
Die Betreuungsverfügung ist eine gute Alternative, wenn die Vorsorgevollmacht fehlt. Auch für Menschen, die keine Vertrauenspersonen in einer Vorsorgevollmacht nennen können, ist die Betreuungsverfügung sinnvoll. Denn so weiß das Betreuungsgericht, welche Wünsche Sie hinsichtlich einer Betreuung haben. Sind Sie zum Beispiel Eltern zweier Kinder, die Sie einsetzen möchten, dann können Sie das hier festlegen. Auf diese Weise kann ein Gericht in Ihrem Sinne eine passende Betreuerin oder einen passenden Betreuer für Sie bestimmen.
Häufig wird die Betreuungsverfügung als „soziale Betreuung“ verstanden – das ist nicht so. Die betreuende Person ist dafür zuständig, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen können und muss alle wichtigen Entscheidungen mit Ihnen absprechen. Das Betreuungsgericht kontrolliert die Betreuung auch anhand Ihrer Verfügung und lässt sich die Tätigkeiten dokumentieren.